Bava Kamma 226

Kapitel 226

א שלא ימשכנו ויצא יכול יגלום עליו ת"ל (ויקרא כה, נ) וחשב עם קונהו ידקדק עם קונהו
1 man darf ihn nicht einfach fortziehen und gehen lassen. Man könnte glauben, man lasse das Lösegeld aufbauschen, so heißt es:<i>er soll mit dem Käufer berechnen</i>, man soll mit dem Käufer genau abrechnen!?
ב אמר רב יוסף לא קשיא הא בכנעני הא בגר תושב
2 R. Joseph sagte: Das ist kein Einwand; eines gilt von einem Nichtjuden und eines gilt von einem Beisassen.
ג אמר ליה אביי והא תרוייהו גבי הדדי כתיבי לא לך אלא לגר שנאמר (ויקרא כה, מז) לגר ולא לגר צדק אלא לגר תושב שנאמר לגר תושב
3 Abajje sprach zu ihm: Sie stehen ja beide nebeneinander!? [Es wird nämlich gelehrt:] Nicht nur an dich, sondern auch an einen Proselyten, denn es heißt:<i>deinem Fremdling</i>, und nicht einem wirklichen Proselyten, sondern auch an einen Beisassen, denn es heißt: <i>einem Beisaßfremdling</i>;
ד משפחת גר זה העובד כוכבים כשהוא אומר או לעקר זה הנמכר לעבודת כוכבים
4 unter <i>Fremdlingsgeschlecht</i> ist ein Nichtjude zu verstehen, und wenn es noch <i>Abkömmling</i> heißt, so ist darunter der Verkauf für den Götzendienst selbst zu verstehen!?
ה אלא אמר רבא לא קשיא כאן בגזילו וכאן בהפקעת הלוואתו
5 Vielmehr, erklärte Raba, das ist kein Einwand; eines gilt von seiner Beraubung und eines von der Hinterziehung seines Darlehens.
ו א"ל אביי עבד עברי הפקעת הלוואתו הוא רבא לטעמיה דאמר רבא עבד עברי גופו קנוי
6 Abajje sprach zu ihm: Bei einem jüdischen Sklaven ist dies ja eine Hinterziehung seines Darlehens!? – Raba vertritt hierbei seine Ansicht, denn Raba sagte, ein jüdischer Sklave ist Leibeigener.
ז אמר רב ביבי בר גידל אמר ר"ש חסידא גזל כנעני אסור אבידתו מותרת גזילו אסור דאמר רב הונא מנין לגזל הכנעני שהוא אסור שנאמר (דברים ז, טז) ואכלת את כל העמים אשר ה' אלהיך נותן לך בזמן שהן מסורים בידך ולא בזמן שאינם מסורין בידך
7 R. Bebaj b. Gidel sagte im Namen R. Šimo͑n des Frommen: Die Beraubung eines Nichtjuden ist verboten, sein Fund ist erlaubt. Seine Beraubung ist verboten, denn R. Hona sagte: Woher, daß die Beraubung eines Nichtjuden verboten ist? Es heißt:<i>du sollst verzehren all die Völker, die der Herr, dein Gott, dir preisgibt</i>; nur zur Zeit, wenn sie dir preisgegeben sind, nicht aber zur Zeit, wenn sie dir nicht preisgegeben sind.
ח אבידתו מותרת דאמר רב חמא בר גורי' אמר רב מנין לאבידת הכנעני שהיא מותרת שנאמר (דברים כב, ג) לכל אבדת אחיך לאחיך אתה מחזיר ואי אתה מחזיר לכנעני
8 Sein Fund ist erlaubt, denn R. Ḥama b. Gorja sagte im Namen Rabhs: Woher, daß der Fund eines Nichtjuden erlaubt ist? Es heißt: <i>mit allem Verlorenen deines Bruders</i>, deinem Bruder mußt du es wiederbringen, nicht aber brauchst du es einem Nichtjuden wiederzugeben. –
ט ואימא הני מילי היכא דלא אתי לידיה דלא מחייב לאהדורי בתרה אבל היכא דאתי לידיה אימא ליהדרה אמר רבינא (דברים כב, ג) ומצאתה דאתאי לידיה משמע: תניא ר' פנחס בן יאיר אומר במקום שיש חילול השם אפי' אבידתו אסור
9 Vielleicht aber nur dann, wenn es noch nicht in seine Hand gekommen ist, er braucht es nicht zu suchen, wenn es aber in seine Hand gekommen ist, muß man es ihm wiederbringen!? Rabina erwiderte: Unter<i>gefunden hast</i> ist zu verstehen, wenn es in seine Hand gekommen ist. Es wird gelehrt: R. Pinḥas b. Jaír sagte: Wo Heiligung des Gottesnamens vorliegt, ist auch sein Fund verboten.
י אמר שמואל טעותו מותרת כי הא דשמואל זבן מכותי לקנא דדהבא במר דפרזלא בד' זוזי ואבלע ליה חד זוזא
10 Šemuél sagte: Das, um was er sich geirrt hat, ist erlaubt. So kaufte Šemuél einst von einem Nichtjuden ein goldenes Becken als bronzenes für vier Zuz und unterzählte ihm außerdem einen Zuz.
יא רב כהנא זבן מכותי מאה ועשרים חביתא במאה ואבלע ליה חד זוזא אמר ליה חזי דעלך קא סמיכנא רבינא זבן דיקלא הוא וכותי לצלחא א"ל לשמעיה קדם ואייתי מעיקרו דכותי מניינא ידע
11 R. Kahan kaufte einst von einem Nichtjuden hundertundzwanzig Fässer als hundert und unterzählte ihm außerdem einen Zuz. Er sprach zu ihm: Siehe, ich verlasse mich auf dich. Rabina kaufte einst von einem Nichtjuden eine Palme zum Zerspalten, und er sprach zu seinem Diener: Geh, hole mir vom Stamme, denn der Nichtjude kennt nur die Anzahl.
יב רב אשי הוה קאזיל באורחא חזא שיבשא דגופנא בפרדיסא ותלי בה קיטופי דעינבי אמר ליה לשמעיה זיל חזי אי דכותי נינהו אייתי אי דישראל נינהו לא אייתי לי שמע ההוא כותי דהוה יתיב בפרדיסא אמר ליה דכותי שרי א"ל כותי שקיל דמי ישראל לא שקיל דמי
12 R. Aši befand sich einst auf dem Wege und sah Weinranken in einem Obstgarten, an denen Weintrauben hingen; da sprach er zu seinem Diener: Geh und sieh zu; gehören sie einem Nichtjuden, so hole mir welche, und gehören sie einem Jisraéliten, so hole sie nicht. Dies hörte der Nichtjude, der im Obstgarten saß, und sprach zu ihm: Das eines Nichtjuden ist also erlaubt!? Jener erwiderte: Ein Nichtjude nimmt Bezahlung, ein Jisraélit nimmt keine Bezahlung.
יג גופא אמר שמואל דינא דמלכותא דינא אמר רבא תדע דקטלי דיקלי וגשרי גישרי ועברינן עלייהו
13 Der Text. Šemuél sagte: Das Staatsgesetz ist Gesetz. Raba sprach: Dies ist auch zu beweisen: sie fällen Palmen und bauen Brücken, und wir gehen über diese.
יד א"ל אביי ודלמא משום דאייאוש להו מינייהו מרייהו אמר ליה אי לא דינא דמלכותא דינא היכי מייאשי
14 Abajje sprach zu ihm: Vielleicht deshalb, weil die Eigentümer derselben sie auf gegeben haben!? Dieser erwiderte: Wenn das Staatsgesetz nicht Gesetz wäre, so würden sie sie nicht aufgegeben haben. –
טו והא לא קא עבדי כדאמר מלכא מלכא אמר זילו וקטלו מכל באגי ואינהו אזלו וקטלו מחד באגא
15 [Die Beamten] handeln ja aber nicht nach dem Befehle des Königs; der König befiehlt, daß sie einzelne aus jedem Grundstücke entnehmen sollen, sie aber gehen und entnehmen sie aus einem Grundstücke!? –
טז שלוחא דמלכא כמלכא ולא טרח ואינהו אפסיד אנפשייהו דאיבעי להו דאינקוט מכוליה באגי ומשקל דמי
16 Der Beauftragte des Königs gleicht dem Könige selbst, und er braucht sich nicht zu bemühen; sie haben selber Schuld, denn sie sollten von jedem Grundstücke einen Beitrag erheben und ihm das Geld geben.
יז אמר רבא מאן דמשתכח בבי דרי פרע מנתא דמלכא וה"מ שותפא אבל אריסא אריסותיה הוא דקא מפיק
17 Raba sagte: Wer sich auf der Tenne befindet, zahle die königlichen Abgaben. Dies gilt jedoch nur hinsichtlich der Beteiligten, ein Quotenpächter aber hat seinen Pachtteil zu erhalten.
יח ואמר רבא בר מתא אבר מתא מיעבט וה"מ דברלא ארעא וכרגא דהאי שתא אבל שתא דחליף הואיל ואפייס מלכא חליף
18 Ferner sagte Raba: Ein Stadtbürger darf wegen eines anderen Stadtbürgers gepfändet werden. Dies jedoch nur für Grundstücksteuer und Kopfsteuer des laufenden Jahres, nicht aber des vergangenen Jahres, denn da der König befriedigt ist, so ist es nun vorüber.
יט ואמר רבא הני דדיירי דרי בתוך התחום אסור ליקח מהן מאי טעמא משום דמערבא חיותא דמתא בהדייהו
19 Ferner sagte Raba: Von den [nichtjüdischen] Bauern innerhalb der Stadtgrenze darf man [kein Vieh] kaufen, weil sie das Vieh der Stadtleute mit dem ihrigen vermischen;
כ חוץ לתחום מותר ליקח מהם אמר רבינא אם היו בעלים מרדפים אחריהם אפילו חוץ לתחום אסור
20 von denen, die sich außerhalb der Stadtgrenze befinden, darf man wohl kaufen. Rabbia sagte: Wenn die Eigentümer hinter ihnen einherlaufen, so ist es auch von den außerhalb wohnenden verboten.
כא מכריז רבא ואיתימא רב הונא דסלקין לעילא ודנחתין לתתא האי בר ישראל דידע סהדותא לכותי ולא תבעו מיניה ואזל ואסהיד ליה בדיני דכותי על ישראל חבריה משמתינן ליה מאי טעמא דאינהו מפקי ממונא
21 Raba, nach anderen R. Hona, ließ bekannt machen: Die nach oben hinaufgehen und nach unten hinabsteigen[sollen es wissen]: Wenn ein Jisraélit für einen Nichtjuden Zeugnis abzulegen weiß und vor einem nichtjüdischen Gerichte gegen einen Jisraéliten, seinen Genossen, Zeugnis ablegt, so tue man ihn in den Bann. – Weshalb? – Weil sie auf Grund der Aussage